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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 – Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt) und der GF+Service+Maschinen GmbH. Der Kunde anerkennt bei jeder Bestellung oder Lieferung die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2 – Angebote und Preise

Alle Preise sind in Schweizer Franken oder in Euro angegeben und sind Nettopreise exkl. MwSt. Unsere Preise sowie die Preise im Online-Shop verstehen sich ab Lager Nottwil, exklusive MwSt.

Transportkosten, Verpackung, Leistungen und Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist befristet auf 3 Monate. Austauschteile werden ohne Rücksendung innert Monatsfrist zum Neupreis verrechnet.

Die im Online-Shop oder Dokumentationen von GF+Service+Maschinen GmbH aufgeführten Details und Preise sind ohne Gewähr. Lieferbarkeit und Irrtum vorbehalten.

Die Rechnung (inkl. Porto, Verpackung und MwSt.) wird bei Bestellauslösung via E-Mail mit detailliertem PDF-Anhang an den Kunden versendet. 

Es wird keine schriftliche Rechnung per Post versendet.

2 – 1 Kleinmengenzuschlag

Bei Bestellungen aus der Schweiz unter CHF 50.- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 25.- erhoben. 

Bei Bestellungen von ausserhalb der Schweiz unter EUR 50.- wird ein Kleinmengenzuschlag von EUR 30.- erhoben.

3 – Dokumente / Unterlagen

Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen, etc. sind unverbindlich; ebenso die darin enthaltenen technischen Angaben. 

 4 – Mietbedingungen

Die Miete beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet mit der ordnungsgemässen Rücklieferung an unser Lager. 

Die Mindestmietdauer beträgt 5 Arbeitstage.

Alle Mietpreise sind exklusiv Mehrwertsteuer, Transportkosten und Endreinigung.

Für Kurzeinsätze unter 5 Arbeitstage wird ein Umtriebs Zuschlag von 60.– berechnet.

Der Vermieter leistet keinen Versicherungsschutz für die Mietobjekte. Der Vermieter liefert die Mietobjekte ab Nottwil. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Mieter sämtliche Kosten und Risiken für die Mietobjekte. 

Beanstandungen sind nach Erhalt der Mietobjekte durch den Mieter innert 2 Arbeitstagen dem Vermieter zu melden. Auf Wunsch organisiert der Vermieter auf Kosten und Gefahr des Mieters den Transport bis zum Einsatzort und den Rücktransport. Rücktransporte sind 2 Tage im Voraus anzumelden.

Die Mietobjekte bleiben in jedem Fall Eigentum des Vermieters und dürfen nicht an Dritte verkauft, verpfändet, vermietet oder anderweitig weitergegeben werden. Treten Unregelmässigkeiten auf, besitzt der Vermieter ein Rücktritts- und Rücknahmerecht.

Der Mieter hat die Mietobjekt sorgfältig und nur dem Verwendungszweck entsprechend einzusetzen. Die technischen Spezifikationen sind zu beachten. Der Mieter darf die Mietobjekte weder selbst noch durch Drittpersonen öffnen oder reparieren lassen.

Das Risiko bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Maschinenbruch, falsche Bedienung oder Verwendung etc. liegen beim Mieter. Die Kosten für aussergewöhnliche Abnutzung sowie für mangelhafte oder fehlende Mietobjekte werden nach Aufwand oder zum Wiederbeschaffungswert verrechnet. Insbesondere übernimmt der Vermieter keine Haftung für Folgeschäden, die aus der Verwendung oder durch den Ausfall der Mietobjekte entstehen, gleichgültig, aus welchem Grund ein Schaden entstanden ist.

Die Mietobjekte sind in gutem und gründlich gereinigt Zustand zurückzugeben. Mehraufwand für die Reinigung und Instandstellung wir dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei der Rückgabe der Mietobjekte erfolgt eine Sichtkotrolle. Versteckte Mängel können auch nachträglich vom Vermieter gerügt werden.

Mit der Übernahme der Mietobjekte anerkannt der Mieter ausdrücklich diese Bedingungen.

5 – Lieferbedingungen und Verfügbarkeit

Grundsätzlich sind alle im Online-Shop von GF+Service+Maschinen GmbH ersichtlichen Artikel verfügbar und gehen nach Eingang der Bestellung in den Postversand, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart wurde. Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Bei unzureichendem Lagervorrat sind Teillieferungen möglich. 

Fremdprodukte werden ab Fremdlager bezogen mit den entsprechenden Lieferfristen des Anbieters. Die Lieferfristen werden neu angesetzt, wenn:

  1. a) ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Lieferung oder Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
    b) die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert werden;
    c) die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen, Folgekosten oder Chômage aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
    d) die Bestellung oder Lieferung in die Betriebsferien fallen.

 

 6 – Lieferungen

Unsere Lieferungen oder Versand erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der Ursachen unverzüglich (spätestens innert 7 Tagen) zu melden. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird die Ware ersetzt oder gutgeschrieben. Alle weiteren Ansprüche werden jedoch ausdrücklich abgelehnt.

Rücksendungen werden nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis angenommen und gutgeschrieben.

Artikel, welche nach kundenspezifischen Wünschen geliefert wurden,

sich nicht in einwandfreien/originalen Zustand befinden,

können nicht zurückgenommen werden.

6 – 1 Lieferungen von der Schweiz in den EU-Raum

Bestellungen für den EU-Raum müssen durch den Kunden immer mit einer EORI (Economic Operator’s Registration and Identification) Nummer versehen sein! Sie können diese Nummer beim Abschluss des Bestellprozesses (unter Adressen, Register Adresse) als Nachricht hinterlassen.

Lieferungen von der Schweiz in den EU-Raum werden immer mit Tracking-Nummer versendet.

 7 – Abholung der Ware vor Ort

Die Ware kann nur nach Absprache mit GF+Service+Maschinen GmbH in Nottwil abgeholt werden.

 8 – Zahlungsgbedingungen

Zahlungstermine gelten als Verfalltermine. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Eine Verrechnung ist jedenfalls ausgeschlossen. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung gilt: zahlbar innerhalb von 30 Tagen rein netto.

GF+Service+Maschinen GmbH behält sich ausdrücklich vor, Bestellungen auch gegen Vorausbezahlung anzubieten. Nicht lagerhaltige Fremdprodukte werden nur gegen Vorauszahlung geliefert.

Realisieren Sie Zahlungen aus dem EU-Raum mittels der SEPA-Überweisung, da ansonsten höhere Gebühren anfallen können.

Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 8 % zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

GF+Service+Maschinen GmbH behält sich vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen Verband Creditreform weiterzugeben.

Wenn bei Zahlung auf Rechnung die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von dreissig (30) Tagen nach Fälligkeit vorgenommen wurde, wird GF+Service+Maschinen GmbH ein Mahnverfahren einleiten. In diesem Fall behält GF+Service+Maschinen GmbH sich das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zusätzlich zu der Rechnung zu erheben. Der Rechnungsbetrag sowie die Verzugszinsen und Mahngebühren können an ein externes Inkasso-Unternehmen zum Forderungseinzug übertragen werden. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die Mahnkosten dieses Unternehmens zusätzlich zu den offenen Beträgen bei GF+Service+Maschinen GmbH zu begleichen.

 9 – Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken für Gebäulichkeiten dienen, noch dürfen sie ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis verkauft oder vermietet werden; sie müssen sofort nach Empfang durch den Käufer gegen alle Risiken versichert werden.

 10 – Kaufrücktritt

Der Käufer akzeptiert durch Annahme der Auftragsbestätigung unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen. Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so ist die Verkäuferin berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von 15 % des Vertragspreises zu verlangen.

11 – Garantie
Wir gewähren folgende Garantieleistungen:

2 Jahre auf neue Produkte

1 Jahr auf Occasionsgeräte

Die Garantie deckt ausschliesslich eventuelle Fabrikationsfehler, sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unseren Werkstätten oder in einem von uns beauftragten Reparaturbetrieb. Eine weitergehende Garantie ist ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Herabsetzung der Preiszahlung, auf Entsorgung von Materialien, und auf Ersatz direkter oder indirekter Schäden wegen der durch die Vornahme der Garantieleistung beanspruchten Zeit. Keine Garantie besteht bei Selbstverschulden des Kunden oder bei Drittverschulden, wie namentlich bei Unfall, Überbelastung, unsachgemässer Bedienung, mangelhafter Wartung oder Reparaturen durch Dritte. Mangelfolgeschäden wie beispielsweise direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden, entgangener Gewinn, Arbeits- und Verdienstausfall sowie Betriebsstörungen sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen. Weitergehende Garantien bestehen nicht.

12 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nottwil LU.

Es gilt das Schweizer Recht.